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   BPatG, 31.08.2016 - 18 W (pat) 167/14   

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BPatG, 31.08.2016 - 18 W (pat) 167/14 (https://dejure.org/2016,35647)
BPatG, Entscheidung vom 31.08.2016 - 18 W (pat) 167/14 (https://dejure.org/2016,35647)
BPatG, Entscheidung vom 31. August 2016 - 18 W (pat) 167/14 (https://dejure.org/2016,35647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren und Vorrichtung zur Wiedergewinnung von Speicherplatz in Speichern" als Erfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    Auszug aus BPatG, 31.08.2016 - 18 W (pat) 167/14
    Da das Gesetz Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche vom Patentschutz ausschließt (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 PatG), muss die beanspruchte Lehre vielmehr Anweisungen enthalten, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (BGH, Beschl. v. 24.5.2004 - X ZB 20/03, GRUR 2004, 667 - Elektronischer Zahlungsverkehr, Beschl. vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, GRUR 2010, 613, zweiter Leitsatz - Dynamische Dokumentengenerierung; sowie BGH - Webseitenanzeige, erster Leitsatz, a. a. O.).
  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

    Auszug aus BPatG, 31.08.2016 - 18 W (pat) 167/14
    Der Gegenstand des jeweiligen Anspruchs 1 gemäß Hauptantrag und den Hilfsanträgen 1 und 2 liegt grundsätzlich auf technischem Gebiet im Sinne des § 1 Abs. 1 PatG, da die Verwendung eines Computersystems zur Ausführung des jeweils beanspruchten Verfahrens vorausgesetzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09, GRUR 2011, 610, zweiter Leitsatz - Webseitenanzeige).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 31.08.2016 - 18 W (pat) 167/14
    Mit dem jeweils nicht patentfähigen Anspruch 1 gemäß Hauptantrag und den Hilfsanträgen 1 und 2 sind auch die weiteren jeweiligen Patentansprüche nicht schutzfähig, da auf diese Ansprüche kein eigenständiges Patentbegehren gerichtet ist und über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, GRUR 2007, 862, Abs. 111. 3. aa - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03

    elektronischer Zahlungsverkehr

    Auszug aus BPatG, 31.08.2016 - 18 W (pat) 167/14
    Da das Gesetz Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche vom Patentschutz ausschließt (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 PatG), muss die beanspruchte Lehre vielmehr Anweisungen enthalten, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (BGH, Beschl. v. 24.5.2004 - X ZB 20/03, GRUR 2004, 667 - Elektronischer Zahlungsverkehr, Beschl. vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, GRUR 2010, 613, zweiter Leitsatz - Dynamische Dokumentengenerierung; sowie BGH - Webseitenanzeige, erster Leitsatz, a. a. O.).
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